GENERAL CONDITIONS OF SALE AND DELIVERY
I. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in der am Tag der Bestellung gültigen Fassung für sämtliche Kaufverträge über die laut KV & im Webshop angebotenen Produkte und werden Inhalt des Vertrages. Für sämtliche Geschäfte zwischen OfficeButler24 FlexCo und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von OfficeButler24 FlexCo ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. The terms and conditions apply without restriction to legal transactions between private individuals and companies within the meaning of Section 1 Consumer Protection Act (KSchG). Insofar as the provisions of the KSchG idgF require agreements that deviate from these GTC, for example for distance selling contracts, the statutory provisions apply.
II. Angebot, Aufträge
2.1. Angebote von OfficeButler24 FlexCo sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertragsangebot (Auftrag, Bestellung) eines Kunden – in welcher Form auch immer –bedarf der schriftlichen Auftragsbestätigung und Annahme durch die DerAutomat Harrer GmbH & Co KG.
2.2. The content and scope of the order, in particular with regard to the product model, specification and equipment, functionality and delivery date or other performance data, are only binding if they have been expressly agreed in writing.
2.3. All product images shown on www.officebutler24.com may deviate from the appearance of the real product for technical reasons.
III. contract language
The content of the contract, all other information, customer service and complaint management are offered in German and English.
VI. Rücktrittsrecht
4.1. Customers who are consumers within the meaning of the KSchG can withdraw from the purchase within 14 days of receipt of the goods. It is sufficient if the declaration of withdrawal is sent within this period. In the event of a withdrawal, the purchase price will only be refunded step by step against the return of the goods received from the customer. The condition for this is that the goods are in an unused condition and can be resold as new.
4.2. The costs of the return are at the expense of the customer.
4.3. Bei Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt oder beschädigt sind, wird von OfficeButler24 FlexCo ein angemessenes Entgelt für die Wertminderung erhoben. Gleiches gilt, wenn bei Rückstellung der Ware Zubehör fehlt.
4.4. The consumer has no right to withdraw from contracts for goods that are made to customer specifications and that are clearly tailored to personal needs.
4.5. Infos, Datenauskünfte oder Beschwerden richten Sie an OfficeButler24 FlexCo.
V. Preise
5.1. Prices are ex works in Vienna, in the specified currency, including the applicable statutory sales tax and other fees for collection by the customer.
5.2. Transport und Verpackung werden durch OfficeButler24 FlexCo zusätzlich zum jeweiligen Verkaufspreis berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Should export or import duties become due in the course of shipping, these are also at the expense of the customer.
VI. Zahlungsbedingungen
6.1. Bei Auftragserteilung werden 50% der Auftragssummer fakturiert, weitere 25% sind bei Lieferbereitschaft seitens OfficeButler24 fällig und die verbleibenden 25% binnen 14 Tage netto nach In Betrieb- und Endabnahme. Ein Liefertermin ergibt sich aus dem kompletten Projektplan.
6.2. Alle Kosten/Preise verstehen sich exkl. USt., zahlbar nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug. Die Ware bleibt bis zu ihrer vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma OfficeButer24 FlexCo.
VII. Provision of Services/Terms of Delivery
7.1. OfficeButler24 FlexCo ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Verbindliche Liefertermine oder -fristen bestehen nicht; d.h. die Lieferfristen sind unverbindlich. Allenfalls verbindlich vereinbarte Liefertermine bedürfen jedenfalls der Schriftlichkeit.
7.2. OfficeButler24 FlexCo ist grundsätzlich bemüht, unter Berücksichtigung der Fertigungs-, Durchführungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, Lieferungen nach Möglichkeit innerhalb von zwölf Wochen ab Auftragserteilung bei Standards durchzuführen. Spezialindividualisierungen können bis zu 8 Monaten Entwicklungs- & Produktionszeiten beanspruchen.
7.3. Kürzere Lieferzeiten sind gegebenenfalls von der DerAutomat Harrer GmbH & Co KG, nach eingehender Überprüfung der Machbarkeit zu genehmigen und schriftlich zu vereinbaren und berechtigen OfficeButler24 FlexCo einen Expresszuschlag von 15% auf den Netto-Rechnungsbetrag zu erheben.
7.4. Soweit abweichend hiervon eine verbindliche Lieferfrist vereinbart ist, berechtigt die Nichteinhaltung von Terminen durch OfficeButler24 FlexCo den Kunden erst dann zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, wenn er, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, OfficeButler24 FlexCo eine angemessene Nachfrist von zumindest vier Wochen gewährt hat.
7.5. In particular, there is no delay if there are difficulties in obtaining the goods from third parties or operational disruptions (including from suppliers of DerAutomat Harrer GmbH & Co KG).
7.6. The day of delivery is the day on which the goods leave the factory or a warehouse; if this day cannot be determined, the day on which the goods are made available to the customer shall apply.
7.7. OfficeButler24 FlexCo behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor. Durch besondere Versandwünsche des Käufers verursachte Mehrkosten gehen zu dessen Lasten. Das Gleiche gilt für nach Vertragsabschluss eintretende Erhöhung der Frachtsätze, etwaige Mehrkosten für Umleitung, Lagerkosten usw.
7.8. Shipping is freight collect at ƒ and the customer's expense to the address specified by the customer. In the event of incorrect, incomplete or unclear information provided by the customer, he shall bear all the costs incurred as a result. Any transport damage, loss or other damage must be reported immediately by the recipient to the delivery service.
7.9. If a customer refuses to accept the goods, he must bear all the costs of (return) transport and storage.
7.10. Höhere Gewalt jeder Art, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- und Hilfsstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störung beim Versand, behördliche Verfügungen oder andere Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verhindern, verzögern, verringern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und /oder Abnahme um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen, OfficeButler24 FlexCo ist diese nicht verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken.
VIII. Right to use the software unrestricted in terms of time and place
8.1. The contractor grants the client
Upon payment of the agreed fee, a non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable and perpetual right
or for an agreed recurring fee, a non-exclusive, non-transferable, non-sublicensable and time-limited right
to use the software for the hardware specified in the contract and to the extent of the purchased licenses for simultaneous use on several workstations, to use all work results created on the basis of the contractor's contract for their own internal use.
8.2. All other rights (such as copyrights) to the agreed services (programs, documentation, etc.) remain with the contractor or his licensors.
The present contract only acquires a license to use the work. Distribution by the client is excluded under copyright law. No rights to the use specified in the present contract are acquired through the cooperation of the customer in the production of the software. Any infringement of the contractor's copyrights will result in claims for damages, in which case full satisfaction must be paid.
8.3. The customer is permitted to make copies for archiving and data backup purposes provided that the software does not contain an express prohibition from the licensor or third parties and that all copyright and property notices are transferred to these copies unchanged. If the disclosure of the interfaces is necessary for the creation of interoperability of the software in question, this is to be commissioned by the client from the contractor against payment of costs. If the contractor does not comply with this requirement and decompilation takes place in accordance with copyright law, the results are to be used exclusively to establish interoperability. Misuse will result in damages. Without the express consent of the contractor, his services and works may not be changed, either in the original or in the reproduction. The services, works and works of the contractor may only be used for the agreed type of use and the agreed purpose to the agreed extent.
8.4. In the absence of an express agreement to the contrary, the purpose of the contract shall only be the purpose made recognizable by the customer when the order was placed. Unless otherwise expressly agreed, only a simple right of use is transferred in each case. Under no circumstances is the contractor obliged to hand over source code or open layout files, unless this is expressly agreed. All rights of use to ideas presented but not selected for implementation remain with the contractor. The transfer of granted rights of use to third parties as well as multiple uses (e.g. for another product, another campaign, another website, another platform or by another company) require our express consent and are subject to payment.
XI. Übernahme eines Gerätes
9.1. After installation, commissioning and training, a DA employee will draw up an acceptance protocol with you. You confirm the correct installation, the functioning of the device and the training that has taken place. You have the option of noting any defects in the acceptance protocol. The classification is based on standardized defect categories, which are set out as follows:
- Serious defect (machine cannot be used [out of order] or safety-related defect [danger to persons]. Takeover can be refused.
- Slight defect (Slight technical defects that do not limit the function of the device or only to a small extent [max. 25%]. Does not prevent takeover.
- Optical defect (not a technical limitation, but unclean execution or other purely optical imperfections). Not preventive.
9.2. All deficiencies will be immediately improved by us. Of course, all statutory and contractual warranty periods apply. Commercial use of the device (regardless of whether payment is used or not) automatically corresponds to full takeover at the start of commercial use. The acceptance protocol is relevant to the final invoice and marks the start of the agreed warranty.
X. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
10.1. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllt OfficeButler24 FlexCo nach eigener Wahl entweder durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch innerhalb von 30 Monaten ab Installation. Erst wenn keine Verbesserung, kein Nachtrag des Fehlenden oder Austausch in angemessener Frist für den Kunden erfolgt, ist der Kunde zur Preisminderung oder Wandlung (Vertragsaufhebung)berechtigt. Bei einem nur geringfügigen Mangel ist die Wandlung ausgeschlossen. Schwankungen der Waren- und Ausführungsqualität innerhalb der Normen gelten als vereinbart und berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Ansprüchen oder Rechten, welcher Art auch immer.
10.2. OfficeButler24 FlexCo übernimmt keine Haftung für die Eignung der gelieferten Ware für den vom Kunden beabsichtigten Zweck. Gleiches gilt für bloß optische, den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigenden Abweichungen. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn Sachmängel betroffen sind, binnen sechs Monaten ab Übergabe der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Ablieferung der Ware.
10.3. Der Kunde hat die Ware nach der Anlieferung bzw. Leistungserbringung unverzüglich, längstens aber binnen 30 Tagen, ab dem Zeitpunkt des Gefahrenüberganges zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind OfficeButler24 FlexCo unverzüglich unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels, sowie unter Angabe der genauen Warenbezeichnung, des Datums der Lieferung sowie unter Vorlage der entsprechenden Rechnung schriftlich bekanntzugeben.
XI. Gefahrenübergang
Vereinbart wird, dass der Ort der Lieferung/Leistung und des Gefahrenübergangs der Erfüllungsort ist und die Lieferung auf Kosten des Auftraggebers und Gefahr des Auftragnehmers zu erfolgen hat. Sofern nicht anders vereinbart, haben Lieferungen an Werktagen (außer Sa.) in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr, zu erfolgen. Lieferungen sind telefonisch oder per Email zu avisieren.
XII. compensation
12.1. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegenüber OfficeButler24 FlexCo sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung wird mit einem Jahr ab Ablieferung der Ware vereinbart.
12.2. Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass OfficeButler24 FlexCo im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen eines Anspruches aus dem Titel der Gewährleistung / Schadenersatz vorerst zur Verbesserung in Form des Austausches, Ersatzes des Fehlenden und Reparatur berechtigt ist. Erst nach fruchtlosem Ablauf einer im Einzelfall festzulegenden angemessenen Verbesserungsfrist, kann der Kunde einen Preisminderungsanspruch geltend machen.
12.3. Darüber hinaus ist eine Ersatzpflicht durch OfficeButler24 FlexCo betragsmäßig mit 50 % des Kaufpreises begrenzt. OfficeButler24 FlexCo haftet nicht für Folgeschäden, mittelbare Schäden, Verluste oder entgangene Gewinne.
12.4. Ein Ersatz von darüber hinausgehenden Schäden ist jedenfalls ausgeschlossen. Für gebrauchte Gerate wird keine Haftung für Gewährleistung oder Schadenersatz übernommen. Nimmt der Käufer die Kauf gegenständliche Ware nicht ab, ist OfficeButler24 FlexCo berechtigt wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 30 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadens- und Aufwandersatz zu verlangen, wobei das Recht vorbehalten bleibt höhere Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
12.5. Ein etwaiger Schadenersatzanspruch gegenüber OfficeButler24 FlexCo kann nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten von dem Schaden Kenntnis erlangt haben oder erlangen konnten, spätestens aber innerhalb von zwei Jahren nach dem Anspruch begründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
XIII. retention of title
Alle Waren und Leistungen werden von OfficeButler24 FlexCo unter Eigentumsvorbehalt geliefert und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Nebengebühren im Eigentum DerAutomat Harrer GmbH & Co KG.
XIV. Offsetting
Eine Aufrechnung mit allfälligen Ansprüchen, welche dem Kunden gegen OfficeButler24 FlexCo zustehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Forderung seitens OfficeButler24 FlexCo ausdrücklich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurde.
- Data protection, change of address and copyright
15.1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass die in der Bestellung bzw. im Kaufvertrag enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieser Vereinbarung von OfficeButler24 FlexCo Automatisation unterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
15.2. OfficeButler24 FlexCo achtet die Privatsphäre des Kunden und hält alle anwendbaren Datenschutzbestimmungen strengstens ein. Personenbezogene Daten werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften genutzt. Die Mitarbeiter OfficeButler24 FlexCo unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Datenschutzgesetzes.
OfficeButler24 FlexCo wird die Kundendaten nicht ohne das ausdrückliche Einverständnis des Kunden an Dritte weiterleiten. Dies gilt nicht, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe von Daten besteht.
15.3. Der Kunde ist verpflichtet, OfficeButler24 FlexCo Änderungen der Lieferadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Lieferung auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse des Kunden gesendet werden.
XVI. Verarbeiten von Daten
Der Kunde ereilt seine Zustimmung, dass OfficeButler24 FlexCo die im Service verarbeiteten Daten des Kunden und seiner Endkunden zur Erstellung von Analysen, Berechnungen und Berichten verarbeitet und analysiert und diese an Dritte weitergibt, dies jedoch nur im Rahmen der Gesetze und in einer Form, die keinen direkten Rückschluss auf den einzelnen Kunden zulässt. Der Kunde wird diese Vereinbarung zur Nutzung von Daten durch OfficeButler24 FlexCo auch offen legen.
XVII. Zustimmung zur E-Mail Werbung, Referenzliste
Der Kunde erklärt sein Einverständnis, im angemessenen Umfang von OfficeButler24 FlexCo Werbung und Informationen per E-Mail zu erhalten und in einer von OfficeButler24 FlexCo geführten Referenzliste, die auf der Homepage veröffentlicht werden kann, namentlich genannt wird. Dieses Einverständnis kann der Vertragspartner jederzeit schriftlich, per Fax oder E-Mail, widerrufen
XVIII. Teilnichtigkeit
Should individual provisions of these GTC be or become void, ineffective or contestable, the remaining provisions shall remain unaffected and must then be interpreted and/or supplemented in such a way that the intended economic purpose is achieved as precisely as possible in a legally permissible manner. This also applies in the event of any gaps in the contract.
XIX. Rechtswahl, Gerichtsstand
19.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen OfficeButler24 FlexCo und dem Kunden gilt österreichisches materielles Recht.
19.2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen wird ausdrücklich ausgeschlossen.
19.3. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen OfficeButler24 FlexCo und dem Kunden einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen der abgeschlossenen Kaufverträge gilt ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz OfficeButler24 FlexCo als vereinbart.
19.4. Falls vereinbart ist, dass OfficeButler24 FlexCo Zoll- und Einfuhrabgaben des Bestimmungslandes der Ware trägt, gehen zwischen Abgabe und Auftragsbestätigung und Auslieferung der Ware in Kraft tretende Erhöhungen derartiger Abgaben zu Lasten des Kunden. Alle übrigen mit dem Kaufvertrag verbundenen Gebühren, Steuern und Kosten trägt ebenfalls der Kunde.
19.5. Änderungen dieser AGB durch OfficeButler24 FlexCo gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Kundmachung der geänderten AGB dagegen widerspricht. Die Kundmachung der geänderten AGB kann schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgt.